Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die ILE Vorderer Bayerischer Wald bemüht, die Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter www.ile-vorderer-bayerischer-wald.de

Einschränkungen

Der Internetauftritt der ILE Vorderer Bayerischer Wald ist nur bedingt barrierefrei.

Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant.

  • Alternativtexte für Bilder sind noch nicht überall hinterlegt.
  • Die Überschriftenstruktur ist nicht durchgehend klar und konsistent umgesetzt.
  • Links haben nicht immer einen leicht erkennbaren Namen.
  • Die Texte zu wesentlichen Inhalten und Navigation sind nicht in leichter Sprache und deutscher Gebärdensprache verfügbar
  • Listen enthalten nicht nur <li>-Elemente und Elemente zur Skriptunterstützung. 
  • Einige PDF-Dokumente auf der Website sind möglicherweise nicht barrierefrei verfügbar.

Die ILE Vorderer Bayerischer Wald ist bemüht, diese Mängel zu beseitigen. Die Webseite wird kontinuierlich überarbeitet, um ein hohes Maß an Barrierefreiheit zu erreichen.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@ile-vorwald.de
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter 313ltsg@ldbv.bayern.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Alexandrastraße 4
80538 München
313ltsg@ldbv.bayern.de

An der Behebung der Stellen, die nicht barrierefrei sind, arbeiten wir.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Einschätzung basiert auf der Selbstbewertung der ILE Vorderer Bayerischer Wald. Die Erklärung wurde zuletzt am 02.02.2025 überprüft und angepasst.

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.