Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am Alltag. Das gilt ebenso für die Nutzung von Internetangeboten, die auch für Menschen mit Beeinträchtigung ohne fremde Hilfe möglich sein soll.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die ILE Vorderer Bayerischer Wald bemüht, unsere Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter www.ile-vorderer-bayerischer-wald.de

Einschränkungen

Der Internetauftritt der ILE Vorderer Bayerischer Wald ist nur teilweise barrierefrei.

Steuerelemente

Bei einigen Steuerelementen fehlt die Information oder ist fehlerhaft. Die Kontrastwerte sind nicht immer ausreichend.

Tastaturbedienung

Eine uneingeschränkte Bedienung ist mit Hilfe der Tastatur nicht möglich. Der Focus ist nicht immer erkennbar. Einige Elemente können bei unterschiedlicher Skalierung nicht mehr angesprungen werden. Der Cookie-Banner ist nicht mit der Tastatur erreichbar.

Vorlesefunktion

Die Semnantik von Objekten fehlt teilweise. Die Lesereihenfolge entspricht nicht immer dem Layout. Das Attribut zur Beschreibung eines Elements und Alternativtexte fehlen teilweise. Der Cookie-Banner wird vom Screenreader nicht vorgelesen.

Slideshows

Die Bewegung lässt sich nicht vom Benutzer abschalten.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter 313ltsg@ldbv.bayern.de
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter 313ltsg@ldbv.bayern.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Alexandrastraße 4
80538 München
313ltsg@ldbv.bayern.de

An der Behebung der Stellen, die nicht barrierefrei sind, arbeiten wir.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Einschätzung basiert auf der Selbstbewertung der ILE Vorderer Bayerischer Wald. Die Erklärung wurde zuletzt am 02.02.2025 überprüft und angepasst.

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.